Große Zelte brauchen einen Richtmeister
Aber wenn ein Zelt
benötigt wird, setzt dessen Größe schnell Grenzen.
Fünf Meter Höhe und
eine Kantenlänge von mehr als zehn Metern erfordern bereits einen so
genannten Richtmeister.
Den stellt entweder
der Zelt-Verleiher oder der Mieter muss ihn beibringen und dass auch Nachweisen.
So schreibt es das
Baugesetz vor. Man braucht einen Schein für fliegende Bauten auf
Rummelplätzen.
Und der Richtmeister muss die gesamte Zeit des Aufbaus präsent
sein.
Tücken eines Großzeltes:
Die Hauptgefahr bei solchen großen Zelten ist der Wind.
Die Zelte müssen gut im Boden verankert sein. Auch
ein paar Tricks muss ein Richtmeister drauf haben.
Zum Beispiel: Ein Zelt darf nie geöffnet stehen bleiben.
Denn dann verfängt sich der Wind zwischen den Zeltwänden und hebt die Wände aus ihrer
Befestigung.
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